Subject: Mein Brief (Kündigung) an die Hafo und die Pvz (Vorlage)
Hej Leute, ich gehöre auch zu denen, die drauf reingeallen sind
Jedoch habe ich noch nichts zugesandt bekommen, ich wurde genau vor einer Woche am Dienstag angesprochen und am Donerstag angerufen. Bevor ich die ,,Gutscheine" und Zeitungen bekomme, möchte ich schon alles stornieren!
Alles was im Schreiben steht stimmt, damit meine ich zum Beispiel die Anzeige oder das Zitat!
Ich werde es per e-mail, Fax und Einschreiben an die PVZ sowie die Hafo Limites schicken. Und ich werde bei beiden Anrufen und es auch am Telefon stornieren, um richtig auf nummer sicher zu gehen
Hier kommt jetzt das Schreiben, falls euch ergänzungen einfallen oder ihr unstimmigkeiten findet, sagt es einfach!
Wir perfektionieren den Brief und dannkann ihn jeder abschicken und dann können die sich ärgern bis sie platzen
Der Breif ist lang (2 Seiten), hat es aber in sich!
Hier ist er:
xxxxxx xxxxxxxx
xxxxxxxxx xxxxxxxxxx xx
xxxxxx xxxxxx
Pressevertriebszentrale für Abonnenten GmbH & Co KG
Bahndamm 9
23617 Stockelsdorf
und
HAFO Limited
Erbacherstr. 100
64395 Brensbach
Hörzu Abo-Kündigung
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Anruf durch Herrn Christian Gürcke der Fa. HAFO Limited am 25.01.2007 aus Frankfurt wurde mir mitgeteilt, dass ich eine Reise in die Türkei gewonnen hätte, dafür aber zwingend ein Zeitungsabonnement abschließen müsste. Dem habe ich telefonisch zugesagt und übermittelte Herrn Gürcke meine Bankverbindung. Jedoch habe ich keine Einzugsermächtigung unterschrieben, weder eine Vollmacht über mein Konto erteilt.
Diese Bindung eines Preissauschreibens mit dem Erwerb einer Ware ist nach §4 des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG), Absatz 6 den ich im Folgenden zitiere nicht statthaft.
„Unlauter im Sinne von §3 handelt insbesondere wer […]die Teilnahme von Verbrauchern an einem Preisausschreiben oder Gewinnspiel von dem Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig macht, es sei denn, das Preisausschreiben oder Gewinnspiel ist naturgemäß mit der Ware oder der Dienstleistung verbunden.“
Des weiteren sagt § 505 Absatz 2 folgendes aus: "Der Ratenlieferungsvertrag nach Absatz 1 bedarf der schriftlichen Form." und weiter: "Satz 1 gilt nicht, wenn dem Verbraucher die Möglichkeit verschafft wird, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Vertragsabschluss abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern."
Da mir nach §505 Absatz 2 weder die Möglichkeit verschafft wurde, die AGB’s bei Vertragsabschluss abzurufen oder zu speichern, ist der Vertrag nach §4 und §505 Absatz 2 ungültig.
Zusätzlich fordere ich Sie hiermit auf, in Bezug auf den § 6 des BDSG die sofortige Löschung meiner Kundendaten aus ihrer Datenbank, sowie bei sämtlichen Stellen, denen Sie meine Daten weitergemeldet haben.
„(1) Die Rechte des Betroffenen auf Auskunft (§§ 19, 34) und auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung (§§ 20, 35) können nicht durch Rechtsgeschäft ausgeschlossen oder beschränkt werden.
(2) Sind die Daten des Betroffenen automatisiert in der Weise gespeichert, dass mehrere Stellen speicherungsberechtigt sind, und ist der Betroffene nicht in der Lage festzustellen, welche Stelle die Daten gespeichert hat, so kann er sich an jede dieser Stellen wenden. Diese ist verpflichtet, das Vorbringen des Betroffenen an die Stelle, die die Daten gespeichert hat, weiterzuleiten. Der Betroffene ist über die Weiterleitung und jene Stelle zu unterrichten. Die in § 19 Abs. 3 genannten Stellen, die Be-hörden der Staatsanwaltschaft und der Polizei sowie öffentliche Stellen der Finanzverwaltung, soweit sie personenbezogene Daten in Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben im Anwendungsbereich der Abgabenordnung zur Überwachung und Prüfung speichern, können statt des Betroffenen den Bundesbeauftragten für den Datenschutz unterrichten. In diesem Fall richtet sich das weitere Verfahren nach § 19 Abs. 6.“
Ich empfehle Ihnen die Lektüre des Bürgerlichen Gesetzbuchs im Hinblick auf die Ausführungen zur arglistigen Täuschung nebst den einschlägigen Kommentaren. In diesem Zusammenhang widerrufe ich daher Hilfsweise – obwohl aus meiner Sicht kein Vertrag vorliegt – diesen von Ihnen irrtümlich behaupteten Vertrag zusätzlich wegen arglistiger Täuschung. Eine Reise, welche weitere Kosten beim Gewinner verursacht, ist nicht unter den Begriff “Gewinn” zu subsumieren.
Sollte Ihnen der Themenbereich “Arglistige Täuschung” zu komplex oder zu unverdaulich erscheinen, empfehle ich einen kurzen Blick in das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG). Die Lektüre von § 4 Abs. 6 genügt. § 3 setze ich als bekannt voraus.
Obwohl nur am Rande interessant, sei der Vollständigkeit halber noch rasch die EG-Richtlinie 97/7/EG über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz erwähnt.
Da Ihnen keine schriftliche Einzugsermächtigung vorliegt, werde ich Ihre Abbuchungen von meinem Konto zurückbuchen lassen, es sei denn, Sie können mir eine Einzugsermächtigung bzw. Vollmacht vorlegen, die ich unterschrieben habe. Ebenso werde ich die Annahme der Zeitung ,,Hörzu“ verweigern, die ich bei Ihnen abonniert haben soll wobei mir der Herr Gürcke am Telefon versicherte, dass es sich um kein Abonnement handle und das Wort Abonnement für Ihn [Zitat] ,,Wie ein Schlag ins Gesicht wäre“.
Sollten Sie mir Mahnungen schicken, werde ich diese ebenso ignorieren und ich lasse es gerne auf ein Mahnverfahren ankommen. Ich habe ebenfalls Rechtsbeistand bei meinem Anwalt bezogen und sehe mich im Recht.
Ich möchte Ihnen auch nicht verschweigen, dass ich bei der Polizeidienststelle Hamburg-Billstedt (PK42) Strafanzeige gegen Herrn Christian Gürcke und die Hafo Limited erstattet habe. Mir wurde mitgeteilt, dass der Fall der Kriminalpolizei zur weiteren Untersuchung übermittelt wurde.
Ich fordere Sie hiermit auf, mein angebliches Abonnement zu stornieren und mir weder die Zeitschriften zu schicken noch Geld von meinem Konto einzuziehen, denn ansonsten behalte ich mir weitere rechtliche Schritte vor und schrecke nicht davor zurück, vor Gericht zu gehen.
Ich erwarte eine Bestätigung über die Stornierung des Abonnements sowie der Löschung meiner Daten aus Ihrem System sowie bei sämtlichen Stellen, denen Sie meine Daten weitergemeldet haben sehr bald und verbleibe
Hochachtungsvoll
xxxx xxxxx
Wie findet Ihr den Breif? Kann ich den so abschicken?!
Und Leute geht zur Polizei und erstattet Anzeige! Das dauert nicht lange, und umso mehr Leute Anzeige erstatten, desto früher gibt es vll. endlich mal ein Verfahren gegen diese Abzocker!
Ich freu mich auf eure Antworten!
ivo
Jedoch habe ich noch nichts zugesandt bekommen, ich wurde genau vor einer Woche am Dienstag angesprochen und am Donerstag angerufen. Bevor ich die ,,Gutscheine" und Zeitungen bekomme, möchte ich schon alles stornieren!
Alles was im Schreiben steht stimmt, damit meine ich zum Beispiel die Anzeige oder das Zitat!
Ich werde es per e-mail, Fax und Einschreiben an die PVZ sowie die Hafo Limites schicken. Und ich werde bei beiden Anrufen und es auch am Telefon stornieren, um richtig auf nummer sicher zu gehen
Hier kommt jetzt das Schreiben, falls euch ergänzungen einfallen oder ihr unstimmigkeiten findet, sagt es einfach!
Wir perfektionieren den Brief und dannkann ihn jeder abschicken und dann können die sich ärgern bis sie platzen
Der Breif ist lang (2 Seiten), hat es aber in sich!
Hier ist er:
xxxxxx xxxxxxxx
xxxxxxxxx xxxxxxxxxx xx
xxxxxx xxxxxx
Pressevertriebszentrale für Abonnenten GmbH & Co KG
Bahndamm 9
23617 Stockelsdorf
und
HAFO Limited
Erbacherstr. 100
64395 Brensbach
Hörzu Abo-Kündigung
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Anruf durch Herrn Christian Gürcke der Fa. HAFO Limited am 25.01.2007 aus Frankfurt wurde mir mitgeteilt, dass ich eine Reise in die Türkei gewonnen hätte, dafür aber zwingend ein Zeitungsabonnement abschließen müsste. Dem habe ich telefonisch zugesagt und übermittelte Herrn Gürcke meine Bankverbindung. Jedoch habe ich keine Einzugsermächtigung unterschrieben, weder eine Vollmacht über mein Konto erteilt.
Diese Bindung eines Preissauschreibens mit dem Erwerb einer Ware ist nach §4 des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG), Absatz 6 den ich im Folgenden zitiere nicht statthaft.
„Unlauter im Sinne von §3 handelt insbesondere wer […]die Teilnahme von Verbrauchern an einem Preisausschreiben oder Gewinnspiel von dem Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig macht, es sei denn, das Preisausschreiben oder Gewinnspiel ist naturgemäß mit der Ware oder der Dienstleistung verbunden.“
Des weiteren sagt § 505 Absatz 2 folgendes aus: "Der Ratenlieferungsvertrag nach Absatz 1 bedarf der schriftlichen Form." und weiter: "Satz 1 gilt nicht, wenn dem Verbraucher die Möglichkeit verschafft wird, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Vertragsabschluss abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern."
Da mir nach §505 Absatz 2 weder die Möglichkeit verschafft wurde, die AGB’s bei Vertragsabschluss abzurufen oder zu speichern, ist der Vertrag nach §4 und §505 Absatz 2 ungültig.
Zusätzlich fordere ich Sie hiermit auf, in Bezug auf den § 6 des BDSG die sofortige Löschung meiner Kundendaten aus ihrer Datenbank, sowie bei sämtlichen Stellen, denen Sie meine Daten weitergemeldet haben.
„(1) Die Rechte des Betroffenen auf Auskunft (§§ 19, 34) und auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung (§§ 20, 35) können nicht durch Rechtsgeschäft ausgeschlossen oder beschränkt werden.
(2) Sind die Daten des Betroffenen automatisiert in der Weise gespeichert, dass mehrere Stellen speicherungsberechtigt sind, und ist der Betroffene nicht in der Lage festzustellen, welche Stelle die Daten gespeichert hat, so kann er sich an jede dieser Stellen wenden. Diese ist verpflichtet, das Vorbringen des Betroffenen an die Stelle, die die Daten gespeichert hat, weiterzuleiten. Der Betroffene ist über die Weiterleitung und jene Stelle zu unterrichten. Die in § 19 Abs. 3 genannten Stellen, die Be-hörden der Staatsanwaltschaft und der Polizei sowie öffentliche Stellen der Finanzverwaltung, soweit sie personenbezogene Daten in Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben im Anwendungsbereich der Abgabenordnung zur Überwachung und Prüfung speichern, können statt des Betroffenen den Bundesbeauftragten für den Datenschutz unterrichten. In diesem Fall richtet sich das weitere Verfahren nach § 19 Abs. 6.“
Ich empfehle Ihnen die Lektüre des Bürgerlichen Gesetzbuchs im Hinblick auf die Ausführungen zur arglistigen Täuschung nebst den einschlägigen Kommentaren. In diesem Zusammenhang widerrufe ich daher Hilfsweise – obwohl aus meiner Sicht kein Vertrag vorliegt – diesen von Ihnen irrtümlich behaupteten Vertrag zusätzlich wegen arglistiger Täuschung. Eine Reise, welche weitere Kosten beim Gewinner verursacht, ist nicht unter den Begriff “Gewinn” zu subsumieren.
Sollte Ihnen der Themenbereich “Arglistige Täuschung” zu komplex oder zu unverdaulich erscheinen, empfehle ich einen kurzen Blick in das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG). Die Lektüre von § 4 Abs. 6 genügt. § 3 setze ich als bekannt voraus.
Obwohl nur am Rande interessant, sei der Vollständigkeit halber noch rasch die EG-Richtlinie 97/7/EG über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz erwähnt.
Da Ihnen keine schriftliche Einzugsermächtigung vorliegt, werde ich Ihre Abbuchungen von meinem Konto zurückbuchen lassen, es sei denn, Sie können mir eine Einzugsermächtigung bzw. Vollmacht vorlegen, die ich unterschrieben habe. Ebenso werde ich die Annahme der Zeitung ,,Hörzu“ verweigern, die ich bei Ihnen abonniert haben soll wobei mir der Herr Gürcke am Telefon versicherte, dass es sich um kein Abonnement handle und das Wort Abonnement für Ihn [Zitat] ,,Wie ein Schlag ins Gesicht wäre“.
Sollten Sie mir Mahnungen schicken, werde ich diese ebenso ignorieren und ich lasse es gerne auf ein Mahnverfahren ankommen. Ich habe ebenfalls Rechtsbeistand bei meinem Anwalt bezogen und sehe mich im Recht.
Ich möchte Ihnen auch nicht verschweigen, dass ich bei der Polizeidienststelle Hamburg-Billstedt (PK42) Strafanzeige gegen Herrn Christian Gürcke und die Hafo Limited erstattet habe. Mir wurde mitgeteilt, dass der Fall der Kriminalpolizei zur weiteren Untersuchung übermittelt wurde.
Ich fordere Sie hiermit auf, mein angebliches Abonnement zu stornieren und mir weder die Zeitschriften zu schicken noch Geld von meinem Konto einzuziehen, denn ansonsten behalte ich mir weitere rechtliche Schritte vor und schrecke nicht davor zurück, vor Gericht zu gehen.
Ich erwarte eine Bestätigung über die Stornierung des Abonnements sowie der Löschung meiner Daten aus Ihrem System sowie bei sämtlichen Stellen, denen Sie meine Daten weitergemeldet haben sehr bald und verbleibe
Hochachtungsvoll
xxxx xxxxx
Wie findet Ihr den Breif? Kann ich den so abschicken?!
Und Leute geht zur Polizei und erstattet Anzeige! Das dauert nicht lange, und umso mehr Leute Anzeige erstatten, desto früher gibt es vll. endlich mal ein Verfahren gegen diese Abzocker!
Ich freu mich auf eure Antworten!
ivo
ivo
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..jetzt habe ich mit einer bekannten gesprochen, die ist verbraucherberaterin! die hat gesagt ich soll alles sofort rückgängig machen... ich hoffe natürlich das dass noch geht.... Naja die meint aber auch das dass gesetz bis jetzt noch auf meiner seite ist, weil die ja was gesetzwiedriges getan haben...